Fördermelder

Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021?2027)

Land

Niedersachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Bildungsangebote umsetzen wollen, die den Hochschulzugang für qualifizierte Personen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung erleichtern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) sowie anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEB). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Betriebsstätte und der Ort der Durchführung des Projekts müssen normalerweise in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) liegen, für das Sie die Förderung beantragen. Sie müssen die Projekte eigenverantwortlich, gegebenenfalls mit Kooperationspartnerinnen und -partnern, durchführen. Zur Umsetzung von Projektbestandteilen können Sie Dritte beauftragen. Beachten Sie bitte, dass eine Beratung zur Antragstellung durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) verpflichtend ist. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen. Bei Antragstellung müssen Sie Qualitätskriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit nachweisen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.