Fördermelder

Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungKultur KreativwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Kunst- oder Kulturprojekte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personenverbünde und Einzelpersonen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen in den förderrelevanten Handlungsfeldern tätig sein, die Einnahmen und Ausgaben in Ihrem Kosten- und Finanzierungsplan aufgrund Ihrer Erfahrungswerte verlässlich schätzen und nachvollziehbar begründen können, sich auf Versicherungen für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen beschränken, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.