Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)
Land
Bremen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund Forschungen, Entwicklungen oder Durchführbarkeitsstudien im Bereich der umweltfreundlichen Innovationen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Bremen haben. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Forschungseinrichtungen des Landes Bremen antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Förderung muss einen Anreizeffekt haben. Beachten Sie bitte die besonderen Voraussetzungen, die für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Unternehmen, die einer Beihilfen-Rückforderungsanordnung nicht Folge geleistet haben, Fördergegenstände, die im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bereits bezuschusst werden, Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden, Vorhaben, denen öffentliche Interessen entgegenstehen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.