Fördermelder

Programm für Internationalisierung ? Förderung von KMU -Projekten (PfI- KMU )

Land

Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um ausländische Märkte zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU des produzierenden Gewerbes, des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowie aus den definierten Clustern mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. Nicht gefördert werden Freiberuflerinnen und Freiberufler, Einzel- und Großhandelsunternehmen sowie Beratungsunternehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Vorhaben müssen Umsatz-, Ertrags- und Arbeitsplatzeffekte im Land Berlin erwarten lassen. Aus der Vermarktung der Produkte oder Dienstleistungen müssen Sie bereits Umsätze erzielen. Ihre Internationalisierungsmaßnahmen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Markteinführung von innovativen Produkten stehen. Die Produkte müssen Sie durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen bis zur Marktreife entwickeln. Wenn Ihr Vorhaben auch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) gefördert wird, müssen Sie zusätzlich die Fördervoraussetzungen der GRW entsprechend den Regelungen des jeweils gültigen Koordinierungsrahmens erfüllen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.