Fördermelder

Programm für Internationalisierung ? Förderung von Gemeinschaftsprojekten

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Berlin · LandesförderungAussenwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Gemeinschaftsprojekte zur Internationalisierung von Berliner Unternehmen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz im Land Berlin. Hierzu zählen insbesondere Kammern, Verbände und Branchennetzwerke. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Beteiligung an Gemeinschafts- und Infoständen soll sich vorrangig auf die im Landesmesseplan Berlin festgelegten Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung im In- und Ausland beziehen. Sie müssen ein aussagefähiges Gesamtkonzept zur Maßnahme einschließlich einer ausführlichen Darstellung der Einzelmaßnahmen und deren Zielsetzung vorlegen. An der Maßnahme sollen normalerweise nicht weniger als 5 kleine und mittlere Unternehmen oder Wissenschafts- oder Forschungseinrichtungen teilnehmen. Messegesellschaften werden nicht gefördert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.