Private Hochwassereigenvorsorge ? FRL pHWEV/2021
Land
Sachsen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zum Schutz Ihres Wohngebäudes vor Hochwasser, Starkregen oder Sturzfluten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Gebäude befindet sich in Sachsen. Sie nutzen das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken. Ihre investiven Maßnahmen müssen gemäß eines Gutachtens ein darin empfohlenes Schutzziel erreichen. Nicht gefördert werden unter anderem Maßnahmen an Ferien- beziehungsweise Wochenendhäusern und Gebäuden, die ohne eine erforderliche Genehmigung oder Anzeige des Bauvorhabens errichtet wurden,
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.