Fördermelder

Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe

Land

Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein Unternehmen in Berlin haben und externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Geschäftsführungen gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen von kleinen und mittleren Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes, der digitalen Wirtschaft und des Handwerks gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz und Betriebsstätte in Berlin. Ausgenommen sind Banken, Versicherungen und sonstige Versicherungs- beziehungsweise Finanzdienstleistungen. Die Beratung muss im Land Berlin durchgeführt werden. Ihr Unternehmen besteht bereits seit mehr als 3 Jahren. Gefördert werden vor allem KMU , die die Voraussetzungen des Primäreffekts der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) erfüllen. Eine Aufbauberatung können Sie nur beantragen, wenn die Grundberatung bereits bewilligt und durchgeführt wurde. Der Zwischenbericht über den bisherigen Beratungsverlauf muss einen erhöhten Beratungsbedarf begründen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.