Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache, Meisterpreis sowie Prämie für Pflegepädagogik
Land
Worum es geht
Wenn Sie als privater beruflicher Schulträger auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld für Schülerinnen und Schüler in einigen Ausbildungsgängen der pflegerischen/sozialpflegerischen Berufe und der Gesundheitsberufe freiwillig verzichten oder Sie als junge Berufstätige/junger Berufstätiger und vergleichbar Qualifizierte/vergleichbar Qualifizierter Ihre berufliche Ausbildung (Weiterbildung) an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben oder Sie sich zur Pflegepädagogin und zum Pflegepädagogen nachqualifizieren beziehungsweise ausbilden lassen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt beziehungsweise begünstigt sind für den Pflegebonus: private Berufsfachschulen für Altenpflege, Altenpflegehilfe, Kinderpflege beziehungsweise Sozialpflege, private Fachakademien für Heilpädagogik beziehungsweise Sozialpädagogik sowie private Fachschulen für Heilerziehungspflege beziehungsweise Heilerziehungspflegehilfe, für den Gesundheitsbonus: private Berufsfachschulen für Diätassistenten, Ergotherapie, Logopädie, Massage, Orthoptik, pharmazeutisch-technische Assistenten, Physiotherapie sowie technische Assistenten in der Medizin, für den Meisterbonus beziehungsweise Bonus für gleichgestellte Abschlüsse: Schülerinnen und Schüler, die eine berufliche Ausbildung (Weiterbildung) an einer Fachschule beziehungsweise Fachakademie in Bayern erfolgreich abschließen, Absolventinnen und Absolventen der Prüfung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache, für den Meisterpreis: staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker, Absolventinnen und Absolventen sonstiger Fachschulen und von Fachakademien, für die Prämie für Pflegepädagogik: Pflegefachpersonen, die einen vor dem 1.1.2023 aufgenommenen einschlägigen Studiengang absolvieren oder im Kalenderjahr 2023 einen einschlägigen Studiengang aufnehmen, der nach Abschluss zu einer theoretischen und praktischen Unterrichtstätigkeit an einer bayerischen Berufsfachschule für Pflege befähigt. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Beim Pflege- und Gesundheitsbonus verzichten Sie als Schulträger freiwillig auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld von den Schülerinnen und Schülern. Beim Meisterbonus beziehungsweise Bonus für gleichgestellte Abschlüsse müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung seit mindestens 6 Monaten im Freistaat Bayern haben. Die Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache setzt voraus, dass Sie diese erfolgreich abgelegt haben und Sie zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung Ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort im Freistaat Bayern haben. Absolventinnen und Absolventen von gewerblichen und kaufmännischen Fachschulen und Fachakademien können den Meisterpreis erhalten, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Der Meisterpreis wird den besten 20 Prozent der Absolventinnen/Absolventen eines Prüfungstermins oder Abschlussjahrgangs an einer Schule zuerkannt, soweit mindestens die Note ?gut? (2,50) erreicht worden ist. Sie bekommen die Prämie für Pflegepädagogik, wenn Sie einschlägig vorqualifiziert sind, Ihren Wohnsitz entweder zum 1.1.2023, jedenfalls aber zu Beginn des einschlägigen Studiengangs im Kalenderjahr 2023, in Bayern haben oder nachweislich an einer bayerischen Berufsfachschule für Pflege unterrichten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.