Fördermelder

Pflege im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR)

Land

Bayern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie bedarfsgerechte Pflegeplätze und/oder Begegnungsstätten demenzsensibel umbauen, modernisieren oder neu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen Bedarf an Pflegeplätzen und Begegnungsstätten durch Bestätigung des für diese Aufgabe jeweils zuständigen kommunalen Aufgabenträgers nachweisen. Sie können nur dann eine Förderung für Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen bekommen, wenn Sie nachweisen, dass ansonsten der Pflegeplatz ersatzlos wegfallen würde. Es muss eine sozialräumliche Planung vorliegen. Sie müssen ein gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden abgestimmtes fachliches Konzept vorlegen. Die bauliche (Grundriss-)Planung muss abgeschlossen sein. Sofern Sie nicht gleichzeitig Betreiberin und Betreiber der Einrichtung sind, müssen Sie sicherstellen, dass die gewährte Förderung bei der Berechnung des Miet- oder Pachtzinses mindernd berücksichtigt wird. Bitte beachten Sie, dass je nach Art der einzelnen Einrichtung, Wohnform und des Angebots weitere spezielle Zuwendungsvoraussetzungen gelten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.