Fördermelder

Opfer- und Präventionshilfe

Land

Sachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Vereine auf dem Gebiet der freien Straffälligen- und Opferhilfe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie können nicht mehrere gleichartige Projekte auf örtlicher und regionaler Ebene fördern lassen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.