Nutzung erneuerbarer Energien und Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze (BioWärme Bayern)
Land
Bayern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in die Errichtung eines Biomasseheizwerks und eines zugehörigen Wärmenetzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern) sowie vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU . Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Bayern umsetzen und mindestens 8 Jahre zweckentsprechend betreiben (Zweckbindung). Bei Biomasseheizsystemen muss der Anteil der Abwärme, Wärme aus Solarthermie beziehungsweise Umweltwärme (auch in Kombination) an der benötigten Jahres-Wärmeerzeugung mindestens 10 Prozent betragen. Sie dürfen ausschließlich naturbelassene Holzbrennstoffe und naturbelassene halmgutartige Biomasse als Brennstoff in der Biomasseheizanlage einsetzen. Der Biomassekessel muss automatisch beschickt werden und für die Verwendung der gewählten Brennstoffe geeignet sein. Sie müssen einen Wärmespeicher (?Pufferspeicher?) mit einem Mindestspeichervolumen von 30 Litern pro Kilowatt Nennwärmeleistung installieren. Ihr Vorhaben muss technisch machbar und ökonomisch tragfähig sein. Je nach Art der Anlage sind weitere spezifische Voraussetzungen einzuhalten. Sie müssen einen schlüssigen Kosten- und Finanzierungsplan sowie gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb der Anlage vorlegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Ersatzinvestitionen, Eigenbauanlagen und Prototypen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Hersteller von Biomasseheizanlagen oder von Anlagenkomponenten sowie Einrichtungen des Freistaats Bayern und des Bundes.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.