NTransformation Kfz-Zulieferer
Land
Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen der Kraftfahrzeug-Zuliefererbranche Investitionen im Bereich Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel planen und Liquiditätsbedarf haben, kann die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Zulieferer der Automobilbranche (TIER 1 bis TIER 4) beziehungsweise deren Zulieferer, Dienstleistungsunternehmen für Zulieferer und Kfz -Hersteller ( Original Equipment Manufacturer , OEM), zum Beispiel Entwicklungsbüros, Ingenieurbüros, IT -Dienstleister, Programmierfirmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU und auch Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Sitz oder Ihre Betriebsstätte müssen sich in Niedersachsen befinden. Sie müssen über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen. Sie müssen ein Unternehmenskonzept vorlegen, das die geplante Transformation beschreibt und die Machbarkeit Ihres Vorhabens sowie die Marktfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen dokumentiert. Eine private Co-Investorin oder ein privater Co-Investor muss mindestens 33 Prozent der Gesamtfinanzierung stellen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen des Steinkohlebergbaus sowie die Anschaffung von Fahrzeugen für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.