NeueWege.IN.NRW ? Innovative Mobilität und Logistik
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungProduzierendes GewerbeZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie innovative Vorhaben zu nachhaltiger, ökonomisch sinnvoller Mobilität und Logistik umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird. Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein, innovativ und umsetzungsorientiert sein, dürfen jedoch noch keine Marktreife besitzen, im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen, vorwiegend in NRW durchgeführt und verwertet werden und sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen. Bei Projekten aus dem Bereich ?Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen? müssen Sie offene Standards nutzen und offene, standardisierte Schnittstellen anbieten. Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.