Fördermelder

Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH)

Land

Brandenburg · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie dazu beitragen, die natürliche Gewässerentwicklung und die Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes in Brandenburg zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gewässerunterhaltungsverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Landes. Für ELER -finanzierte oder damit in Verbindung stehende Vorhaben sind auch gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts antragsberechtigt, zum Beispiel Naturschutzverbände und Vereine. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EU -Hochwasserrisikomanagementrichtlinie vereinbar sein, in der vom Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014?2020 (EPLR) definierten Fördergebietskulisse im Land Brandenburg liegen. Für alle Vorhaben gilt die Fördergebietskulisse ?Ländlicher Raum?. Für manche Maßnahmen gilt die Kulisse ?Gebiete mit spezifischen Natur- und Gewässerschutzzielen im ländlichen Raum Brandenburgs?.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.