Fördermelder

Nachhaltige Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen

Land

Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie den Betrieb Ihres Fahrgastschiffes durch technische Maßnahmen umweltverträglicher gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind in der EU ansässige Unternehmen in Privatrechtsform als Eigentümer eines Binnenschiffs zur Personenbeförderung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie nutzen das Schiff gewerblich für die Binnenschifffahrt auf Bundeswasserstraßen oder Landesgewässern im Land Berlin. Sie können für das Schiff eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vorlegen. Sie setzen das Schiff normalerweise auf Berliner Gewässern ein. Wenn Sie das Schiff auf einen rein batterieelektrischen Antrieb oder Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb umrüsten, muss ein geeigneter Landstromanschluss vorliegen. Ihre Maßnahme darf nicht die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs beeinträchtigen. Unternehmen in Schwierigkeiten und Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, erhalten keine Förderung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.