Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) ? Förderung des Radverkehrs
Land
Saarland · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Pedelecs , Cargobikes , Fahrradabstellanlagen oder Ladeeinrichtungen investieren oder innovative Konzepte mit Pilotcharakter zur Verbesserung des Radverkehrs, der Elektro-Fahrrad-Mobilität sowie begleitenden Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen beziehungsweise deren Träger, kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen, Gemeinden, Städte, Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken, eingetragene, nichtwirtschaftliche Vereine sowie natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz beziehungsweise mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie düfen Pedelecs und Cargobikes nicht kaufen, um sie dann entgeltlich weiterzuvermieten (?Leihservice? oder ?Sharing-Konzept?). Sie müssen Maßnahmen an Reparatur- und Servicestationen, Fahrradabstellanlagen sowie Ladeeinrichtungen von im Saarland anerkannten Fachfirmen durchführen lassen. Ihre angeschafften Cargobikes müssen über standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten, die einen konkreten Transportzweck erfüllen (gegebenenfalls auch für die Personenbeförderung), verfügen, für eine Zuladung von mindestens 50 kg ausgelegt sein, ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 150 kg haben. Mit Ihrer Fahrradabstellanlage müssen Sie mindestens 6 Stellplätze an einer Bildungs- oder Freizeiteinrichtung zur Verfügung stellen und für eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern sorgen (beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen). Sie müssen die Ladeeinrichtungen öffentlich zugänglich machen und/oder an besonderen touristischen Örtlichkeiten und/oder an Schul- oder Hochschulstandorten errichten. Die Zweckbindungsfrist beträgt je nach Vorhaben 5 Jahre beziehungsweise 12 Jahre. Darüber hinaus sind je nach Vorhaben weitere Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem die Beschaffung von gebrauchten oder selbstgebauten Cargobikes, Schwerlastfahrräder mit oder ohne elektronischem Antrieb, deren Zuladungsmöglichkeit weniger als 50 kg und deren zulässiges Gesamtgewicht weniger als 150 kg beträgt, Cargobikes , deren Transportfläche lediglich aus einem Gepäckträger besteht oder hauptsächlich als Werbefläche genutzt wird.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.