Fördermelder

Nachhaltig wirken ? Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen oder Start-up sind oder sich für gemeinwohlorientiertes Unternehmertum interessieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Unterstützungsangebote einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt für eine Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen, die ihre Qualifikation nachweisen können. Nicht antragsberechtigt sind Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen, die sich zum Zeitpunkt der Bewilligung eines Zuschusses in einem Insolvenzverfahren befinden, zahlungsunfähig oder überschuldet sind, die vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben begonnen oder bereits Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen haben, die durch Unternehmensangehörige, durch ein mit dem Unternehmen mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar verbundenes Beratungsunternehmen oder durch Angehörige der Vertretungsberechtigten des Unternehmens beraten werden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das geförderte Unternehmen ist ein gemeinwohlorientiertes KMU , das die Kriterien der EU - KMU -Definition und der ?Social Business Initiative? 1 der Europäischen Kommission erfüllt (Modul I ). Die Zugehörigkeit zur Zielgruppe als gemeinwohlorientiertes KMU ist durch den Antragsteller gesichert. Die Gesamtfinanzierung ist gesichert. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, nicht zusätzlich zu bestehenden Aktivitäten sind, zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören und für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt, Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Zuwendungsempfängern selbst vertrieben werden (Neutralität). gegenüber ?Partnerunternehmen? oder ?verbundenen Unternehmen? erbracht werden oder bei denen das Beratungsunternehmens ein wirtschaftliches Interesse an der Ertragslage des begünstigten Unternehmens beziehungsweise des sachverständigen Dritten besteht; überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben, überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben, gegen geltende Rechtsvorschriften beziehungsweise die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen, überwiegend Fördermittelberatungen außerhalb einer konzeptionellen Beratung zum Inhalt haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.