Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen)
Land
Sachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die im Katastrophenschutz mitwirkenden Leistungserbringer und privaten Hilfsorganisationen, die Träger von Katastrophenschutzeinheiten und der Medizinischen Task Force sowie Landkreise, kreisfreie Städte und Rettungszweckverbände. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für die Unterbringung und Unterhaltung von Ausstattung müssen Sie eine Überlassungsvereinbarung abschließen. Für Anschaffungen können Sie nur eine Förderung erhalten, wenn die Ausstattungsgegenstände in der vom Staatsministerium des Innern aufgestellten Liste enthalten sind. Aufgaben und Inhalte der Nachwuchsarbeit müssen sich am Katastrophenschutz orientieren und eine begrenzte, altersgerechte Einsatzfähigkeit berücksichtigen. Der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C beziehungsweise CE setzt voraus, dass es einen entsprechenden Bedarf gibt und die ehrenamtlich helfende Person bereits über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügt.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.