Fördermelder

Mittelstandsförderung ? B.I.3 ? Betriebsberatung/Coaching

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen den Beratungsbedarf für mindestens 5 Tagewerke in Anspruch nehmen. Als junges Unternehmen, dessen Gründung höchstens 2 Jahre zurückliegt, müssen Sie zuerst eine Gründungsberatung des Bundes in Anspruch nehmen. Für Beratungen zu außenwirtschaftlichen oder umweltrelevanten Themen müssen Sie nachweisen, dass Sie zuvor eine kostenfreie Erstberatung bei einem Außenwirtschafts- oder Umweltberatenden der sächsischen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in Anspruch genommen haben. Auch in sonstigen geeigneten Fällen sollen Sie Standardleistungen der Kammern vorab in Anspruch nehmen. Sie können einen Zuschuss für eine Beratung nur einmal innerhalb von 12 Monaten erhalten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.