Fördermelder

Mittelständisches Messeprogramm

Land

Bayern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) an einer Messe, Ausstellung und vergleichbaren Veranstaltung im Ausland teilnehmen möchten, um neue Absatzmärkte zu erschließen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort in Bayern, die nach Marktstellung, Umsatz, Kapitalausstattung und Beschäftigtenzahl dem mittelständischen Bereich zuzurechnen sind. Dies gilt auch für die freien Berufe, soweit für diese eine Messebeteiligung sachlich in Frage kommt. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Der Freistaat fördert insbesondere Gemeinschaftsaktionen mittelständischer Ausstellergruppen (in Form offizieller Landesbeteiligungen). Voraussetzung für die Förderung ist die Aufnahme in das Messebeteiligungsprogramm, das die zur Förderung vorgesehenen Messebeteiligungen aufweist.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.