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Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank ? Leben & Wohnen

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Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie eine Kindertagesstätte oder Mietwohnungen für junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren bauen, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Wohnungen überwiegend an junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinen und Senioren vermieten. Im Förderschwerpunkt ?energieeffizienter Wohnraum? muss Ihr Neubau die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten oder einen besseren Energiestandard erreichen. Den erforderlichen energetischen Standard lassen Sie sich von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten bestätigen. Alle anderen Vorhaben müssen mindestens die gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreichen. Im Förderschwerpunkt ?barrierearmer Wohnraum? müssen die Mietwohnungen mindestens in 2 der folgenden Bereiche barrierearm oder barrierefrei ausgestattet sein: Zugang zum Gebäude, Aufzug, Zugang zu den Wohnungen, Raumgeometrie der Wohnungen, Sanitärräume, Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Systeme zur Orientierung und Kommunikation. Sie können die einzelnen Förderschwerpunkte für das gleiche Vorhaben nicht parallel in Anspruch nehmen. Von der Förderung ausgeschlossen sind einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften und Einliegerwohnungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.