Messepräsentationen
Land
Niedersachsen · LandesförderungProduzierendes GewerbeZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als niedersächsisches Unternehmen an einer internationalen Messe im In- oder Ausland teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt ist jeweils die Organisatorin oder der Organisator eines Gemeinschaftsstands beziehungsweise das teilnehmende Unternehmen bei einem Einzelstand. Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Gemeinschaftsständen des Wirtschaftsministeriums müssen Sie als Organisatorin oder Organisator ein Antrag vorlegen, der alle Kosten zur Durchführung eines Gemeinschaftsstandes enthält. Außerdem müssen Sie die gestalterischen und standbaubaulichen Vorgaben des ?Niedersachsen-Stils? für Präsentationen des Landes berücksichtigen. Sie müssen Ihren Stand normalerweise auf einer Messe planen, die im AUMA -Katalog verzeichnet ist. Planen Sie einen Gemeinschaftsstand, so müssen mindestens 10 niedersächsische Unternehmen teilnehmen. Nehmen Sie an einer Inlandsmesse auf einem Gemeinschaftsstand teil, so erhalten Sie eine Förderung für bis zu 2 Messebeteiligungen. Für einen Einzelstand bekommen Sie nur einmal eine Förderung. Für die Teilnahme an Auslandsmessen können Sie die Förderung für eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr erhalten. Grundsätzlich dürfen Sie nur zweimal die Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten Messe in Anspruch nehmen. Sie müssen bei Antragstellung die Qualitätskriterien nach dem Scoring -Modell (siehe Anlage der Richtlinie) zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.