Messeförderung
Land
Hessen · LandesförderungHandwerkZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als KMU , Handwerksunternehmen oder innovatives Start-up an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , Handwerks- und Kleinstunternehmen sowie junge und innovative Unternehmen ( Start-ups ), die vor maximal 5 Jahren gegründet wurden und innovative Geschäftsmodelle entwicklen und umsetzen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie Ihren Betriebssitz in Hessen haben. Es muss sich um die Teilnahme an einer Messe oder Ausstellung handeln, die im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft aufgeführt ist und eine internationale Ausrichtung hat. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage des Hessischen Mittelstandsförderungsgesetzes.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.