Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungHandwerkZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt einen eigenen Betrieb gründen oder einen bestehenden übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Sie als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt, wenn Sie EU -Bürgerin und EU -Bürger sind beziehungsweise Ihre Aufenthaltserlaubnis eine selbstständige Existenz nicht ausschließt und wenn Sie sich nach Ablegung der Meisterprüfung in dem Handwerk selbstständig machen, zu dem Ihre Meisterprüfung Sie berechtigt. Die Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr neu gegründeter oder übernommener Betrieb muss ein Handwerksbetrieb in Sachsen-Anhalt sein. Ihr neu gegründeter oder übernommener Betrieb muss mindestens 3 Jahre bestehen. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Sie ihn nicht aufgeben oder die Produktionstätigkeit an einen Standort außerhalb von Sachsen-Anhalt verlegen. Ihre zuständige Handwerkskammer muss Ihre fachliche und persönliche Eignung sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit Ihrer beabsichtigten Neugründung oder Übernahme bestätigen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.