Fördermelder

Meistergründungsprämie NRW

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungHandwerkZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie sich als Handwerksmeisterin oder -meister in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin für insgesamt mindestens 12 Monate beschäftigen. Teilzeitarbeitsplätze werden anteilig berücksichtigt. Die Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn eine Auszubildende oder ein Auszubildender beschäftigt wird. Bei einer Betriebsübernahme müssen Sie die vorhandenen Arbeitsplätze normalerweise für mindestens 12 Monate erhalten. Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel muss mindestens EUR 12.000 betragen. Ausgenommen davon sind Investitionen in bauliche Infrastruktur, Personalausgaben und der Unternehmerlohn. Sie müssen eine Existenzgründungsberatung bei der Handwerkskammer besuchen, ein positives Votum der zuständigen Handwerkskammer nachweisen, ein Gründungskonzept vorlegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.