Fördermelder

Meistergründungsprämie Brandenburg

Land

Brandenburg · LandesförderungHandwerkZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie sich als Handwerksmeisterin oder -meister in Brandenburg selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister und Personen mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation, die eine selbstständige Tätigkeit in Brandenburg aufnehmen, sowie Handwerksunternehmen, die von den genannten Personen gegründet oder übernommen wurden oder an denen sich eine der genannten Personen beteiligt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU -Mitgliedslandes, eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sein oder einen Aufenthaltstitel besitzen, der eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt. Die Existenzgründung oder die Übernahme müssen im Vollerwerb erfolgen. Für eine Basisförderung müssen Sie sich nach Ablegung der Meisterprüfung erstmalig selbstständig machen. Sie müssen sich bei der zuständigen Handwerkskammer zum Gründungs- beziehungsweise Übernahmekonzept beraten lassen. Die Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft: Sie weisen spätestens in den auf die ersten 3 Jahre der Selbstständigkeit folgenden 6 Monaten nach, dass Sie mindestens einen unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (oder 2 Teilzeitplätze) oder einen Ausbildungsplatz mit branchenüblicher Vergütung geschaffen haben. Sie besetzen die Arbeits- und Ausbildungsplätze für mindestens 12 Monate.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.