Meistergründungsprämie
Land
Thüringen · LandesförderungHandwerkZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Meisterin oder Meister im Handwerk sind und die Gründung Unternehmens planen oder ein Unternehmen übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen nach Anlage A oder B der Handwerksordnung mit Betriebsstätte in Thüringen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein und ein Gewerbe angemeldet haben. Sie gründen oder übernehmen ein Unternehmen oder beteiligen sich erstmalig ab dem 10.8.2021 an einem Unternehmen. Für eine Grundförderung müssen Sie innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Meisterprüfung oder nach einem Abschluss mindestens auf dem Niveau Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) 6 nach Berufsbildungsgesetz ( BBiG ) oder Handwerksordnung (HwO) oder innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung, Übernahme oder Beteiligung den Leistungsnachweis erbringen und eine Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer in Anspruch nehmen und eine Tragfähigkeitsbescheinigung einholen. Für eine Arbeitsplatz- beziehungsweise Ausbildungsplatzförderung (Aufbauförderung) müssen Sie die Voraussetzungen für die Grundförderung erfüllen sowie einen entsprechenden Förderantrag vorlegen und einen sozialversicherungspflichtigen branchenüblichen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz für mindestens 12 Monate schaffen und besetzen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.