Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz
Land
Hessen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Hessen in die ökologische Entwicklung von Gewässern oder in den Hochwasserschutz investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss zur Erreichung des Förderzwecks ? unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit ? erforderlich sein, den rechtlichen Vorgaben entsprechen, die Erfordernisse des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen. Vorhaben zur Gewässerentwicklung müssen Bestandteil des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Bestandteil eines Gewässerentwicklungskonzeptes oder ein Ergebnis der Gewässerschau sein. Sie müssen die dauerhafte Unterhaltung der geförderten Maßnahme sicherstellen. Bei der Beseitigung von Hochwasserschäden muss es sich um einen außergewöhnlichen Aufwand handeln und die Wasserbehörden müssen die betreffenden Schäden bestätigen. Wenn Sie die Zuwendung an Dritte weiterleiten, gelten gesonderte Bestimmungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.