Fördermelder

Maßnahmen im Rahmen der Umweltlotterie

Land

Hessen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Hessen Umweltschutzmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus der Umweltlotterie erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie anerkannte Landschaftspflegeverbände und Naturschutzvereinigungen für Maßnahmen für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie für Gewässerschutz und natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts für Vorhaben der Biotopgestaltung und Ökosystemvernetzung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Hessen durchführen. Planen Sie Maßnahmen für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, müssen die zu fördernde Art oder der zu fördernde Lebensraum Bestandteil der ?Hessen-Liste der Arten und Lebensräume? sein. Bei Vorhaben für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und für die Biotopgestaltung müssen Sie fachplanerische Aussagen oder fachliche Expertisen vorlegen. Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen aufgrund eines Bewirtschaftungsplans nach § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatschG) und für alle weiteren Maßnahmen, für die eine rechtliche Verpflichtung des Landes Hessen besteht.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.