Fördermelder

Maßnahmen freier Träger und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungArbeitZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften in Einrichtungen der Kindertagespflege planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Schleswig-Holstein, die die Mittel an ihre Standortgemeinde (kommunale Träger von Kindertagesstätten) oder über die Standortgemeinde an die Letztempfängerinnen beziehungsweise Letztempfänger (freie Träger von Kindertagesstätten) weiterleiten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie dürfen zur Praxisanleitung nur Personen einsetzen, die als Gruppenleitung tätig sind und über mehrjährige Kita-Praxis verfügen. Die Praxisanleitung hat in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Qualifizierungsträger zu geschehen. Eine Kooperationsvereinbarung ist abzuschließen. Die praxisintegrierte Ausbildung muss mit dem Abschluss: ?Staatlich anerkannte Erzieherin?/?Staatlich anerkannter Erzieher? auf DQR-6-Niveau enden. Sie beschäftigen die Fachschülerinnen und Fachschüler sozialversicherungspflichtig im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses und gruppieren sie mindestens analog zum ?TVAöD besonderer Teil Pflege? ein. Sie stellen die anleitende Person mindestens im Umfang von 1 Anleitungsstunde pro Woche frei.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.