Fördermelder

Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und Durchführung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen (Richtlinie Forst 2019)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Besitzerinnen/Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gemäß Bundeswaldgesetz und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse. Besitzerinnen und Besitzer von Körperschaftswald nach Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt und Waldbesitzerinnen und Besitzer, deren Betriebsgröße über 150 Hektar liegt, sind von der Förderung für Waldbewirtschaftungspläne ausgeschlossen. Nicht gefördert werden außerdem Bund, Länder und juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in den Händen von Bund oder Ländern befindet. Sie müssen Folgendes nachweisen: die Größe und Lage Ihres Waldes, dass Sie Eigentümerin/Eigentümer des Waldes sind oder die Eigentümerin/der Eigentümer Mitglied im antragstellenden forstwirtschaftlichen Zusammenschluss ist, oder bei Pachtflächen: dass die Eigentümerin/der Eigentümer mit der Durchführung der Maßnahme einverstanden ist. Flächen, die Ihnen zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Beachten Sie bitte außerdem die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.