Fördermelder

Marktstrukturverbesserung

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungHandelZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen landwirtschaftliche Produkte verarbeiten oder vermarkten und die Prozesse verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß KMU -Definition der EU , deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht, und Erzeugerzusammenschlüsse in Form von Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Betriebsstätte, die gefördert werden soll, muss in Sachsen-Anhalt liegen. Sie müssen mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent Ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die Sie gefördert werden, auslasten. Das können Sie durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern nachweisen. Sie müssen im Rahmen eines Investitionskonzeptes den Nachweis erbringen, dass Ihr Vorhaben wirtschaftlich ist und Absatzmöglichkeiten bestehen, in geeigneter Weise nachweisen, dass Sie durch die Investition Ressourcen einsparen ? besonders von Wasser und/oder Energie, Ihr Vorhaben normalerweise innerhalb von 3 Jahren durchführen. Wenn Sie als mittleres Unternehmen Investitionen zur Schlachtung von Tieren planen (bis zum 31.12.2024 befristete Förderung), beachten Sie bitte: Sie müssen mit einer regionalen Bedarfs- und Umfeldanalyse darlegen, dass durch Ihr Vorhaben keine Verdrängung oder besondere Schwächung von bestehenden Unternehmen der Schlachtung und Fleischverarbeitung (vor allem von KMU ) zu erwarten ist und dass Ihr Vorhaben hauptsächlich einer regional ausgerichteten Wertschöpfungskette und der Verkürzung von Tiertransportzeiten dient. Wenn Sie eine bestehende Schlachtstätte modernisieren oder eine Kapazitätserweiterung von nicht mehr als 10 Prozent planen, können Sie auf die Analyse verzichten. In der Schlachtstätte müssen Sie auch die Lohnschlachtung einschließlich der Annahme von Schlachtvieh in kleinen Stückzahlen ohne Mindestanlieferungsmengen anbieten. Zusammenschlüsse müssen auf Dauer, mindestens jedoch auf 5 Jahre angelegt sein. Ihr Vorhaben muss mit europäischen und nationalen Umweltschutzvorschriften im Einklang stehen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.