Marktstrukturverbesserung
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungHandelZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen sich bei effizienterem Ressourceneinsatz landwirtliche Produkte besser verarbeiten und vermarkten lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die nicht im Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind, sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von operationellen Gruppen und deren Mitglieder. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ihr Sitz muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden und Sie müssen die Maßnahme in Nordrhein-Westfalen durchführen. Als Unternehmen müssen Sie bei Investitionsvorhaben mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent der Aufnahmekapazität für die jeweiligen landwirtschaftlichen Erzeugnisse, für die Sie eine Förderung erhalten, durch Lieferverträge mit Erzeugerzusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten. In Ihrem Investitionskonzept müssen Sie einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sowie normale Absatzmöglichkeiten erbringen. Als Erzeugerzusammenschluss müssen Sie auf Dauer, mindestens aber für 5 Jahre, angelegt sein und Ihr Angebot überwiegend selbst erzeugen. Ihr Vorhaben muss im Einklang mit europäischen und nationalen Umweltvorschriften stehen. Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen von 12 Jahren ab Fertigstellung bei Bauten und baulichen Anlagen, 5 Jahren bei technischen Einrichtungen und 3 Jahren bei EDV-Ausstattungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.