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Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie technische und nicht technische Innovationen wirtschaftlich verwerten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie setzen das Projekt in Sachsen um. Ihre Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sind im Ergebnis innovativer Ideen, eigener oder fremder Forschungs- und Entwicklungs-Leistungen entstanden. Sie besitzen die zugehörigen Nutzungsrechte oder haben diese erworben. Sie müssen die Neuheit des Produkts, des Verfahrens oder der Dienstleistung sowie den Unterschied zu anderen vergleichbaren Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die wesentlich verbesserten Eigenschaften darstellen und die Innovation beschreiben. Ihr Produkt, Ihr Verfahren oder Ihre Dienstleistung wurde vor Antragstellung noch nicht am Markt angeboten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.