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Worum es geht

Wenn Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben die ländliche Infrastruktur sowie die Wohn- und Lebensbedingungen in ländlichen Regionen verbessern möchten, können Sie ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und sonstige Antragstellerinnen und Antragsteller im ländlichen Raum. Das sind zum Beispiel Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen. Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Investitionen müssen im ländlichen Raum stattfinden oder der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen unmittelbar dienen. Als ?ländlicher Raum? sind alle Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten anzusehen. Nicht gefördert werden Investitionen in die ärztliche Nahversorgung, in Pflegeeinrichtungen sowie in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.