Fördermelder

LEADER-Richtlinie

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Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg regionale Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Lokale Aktionsgruppen LEADER (LAG) mit eigener Rechtspersönlichkeit, von einer LAG beauftragte Partnerinnen und Partner und Stellen mit eigener Rechtspersönlichkeit, sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen (nicht für laufende Ausgaben der LAG), soweit nicht im jeweiligen regionalen Entwicklungskonzepts der Region (REK) weitere Einschränkungen festgelegt wurden. Die Förderung ist bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss ein positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums einer für die Förderperiode 2023 bis 2027 ausgewählten LEADER-Region vorliegen. Wenn Sie ein Kooperationsprojekt durchführen, muss dieses immer den Vorgaben des REK jeder beteiligten LAG entsprechen. Es werden ausschließlich Projekte im ländlichen Raum gefördert. Nicht gefördert werden unter anderem kommunale Pflichtaufgaben einschließlich gesetzlich vorgeschriebener Planungsleistungen, Aufwendungen, die dem laufenden Betrieb des Förderobjekts zuzurechnen sind sowie Ersatzinvestitionen/-beschaffungen, der Kauf von Lebendinventar sowie Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.