Fördermelder

Landwirtschaftliche Beratungsförderung

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Beratungen zur Verbesserung der Tierhaltung und der Ressourceneffizienz in landwirtschaftlichen Unternehmen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind private Anbieterinnen und Anbieter von Beratungsdienstleistungen. Endbegünstigte sind Erzeugerzusammenschlüsse sowie kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebssitz in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie als Beratungsanbieterin und Beratungsanbieter müssen sach- und fachkundig sein und die Beratungsdienstleistungen durch qualifizierte Beratungskräfte erbringen. Als Beratungsanbieterin und Beratungsanbieter müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen: Vorhandensein von Technik, Logistik und Kapazitäten zur Durchführung der Beratung, Nachweis einer mindestens zweijährigen ununterbrochenen Ausübung der Beratungstätigkeit; Ausnahmen können zugelassen werden, wenn das Beratungspersonal über eine ausreichende Qualifikation verfügt, und Sicherstellung der Trennung von Beratung und Kontrolle. Mit Ihrer Beratung dürfen Sie keine direkte oder indirekte Werbe-, Verkaufs- oder Vermittlertätigkeit für Waren oder unternehmensbezogene Dienstleistungen vornehmen und keine Rechtsberatung durchführen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.