Landwirtschaft ? Wachstum
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie einen Betrieb in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder Weinbau führen und in Ihren Betrieb investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus gemäß der KMU -Definition der Europäischen Union. Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg. Ihre Investitionen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist, sind abgeschlossen und genehmigt. Wenn Sie in ein Bioenergieprojekt investieren, müssen Sie die Einhaltung zusätzlicher Nachhaltigkeitskriterien der EU sicherstellen. Wenn Sie Flächen kaufen, können Sie die Förderung nur zu beihilfefreien Konditionen bekommen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, Unternehmen in Schwierigkeiten, Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten und Betriebskapital, Erwerb und Anpflanzung einjähriger Pflanzen, Erwerb von Zahlungsansprüchen, Erwerb von Tieren, Entwässerungsarbeiten sowie Bewässerungsvorhaben sowie Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Unionsnormen, Investitionen für Verkabelungen für Datennetze außerhalb des Privatgrundstücks, Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen. Die Umsatzsteuer ist nur förderfähig, sofern Sie als Antragstellerin und Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.