Fördermelder

Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)

Land

Bayern · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Landschaftspflege, Natur- und Artenschutz, Naturparke oder Naturerlebnisse außerhalb von Naturparken investieren, um das Naturerbe Bayerns zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Träger der Naturparks, Landschaftspflegeverbände, Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke sowie Träger der Koordinierungsstellen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es werden nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten gefördert. Sie müssen die Maßnahmen auf folgenden Flächen durchführen: Gebiete des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000, Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, Flächen, die zum Aufbau des Biotopverbundes BayernNetzNatur beitragen, Naturparks sowie alle anderen Flächen und Einzelbestandteile der Natur, die nach Kapitel 4 Abschnitte 1 und 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) geschützt sind, Biosphärenreservate, Flächen und Einzelbestandteile der Natur, die in der Kartierung schutzwürdiger Biotope erfasst sind oder die Lebensräume für Pflanzen- und Tierarten der ?Roten Listen? bieten. Ihre Maßnahmen müssen aus folgenden Gründen erforderlich sein: ökologische Gründe, besondere Schönheit oder Eigenart des Landschaftsbildes, Vielfalt oder Gefährdung heimischer Tier- und Pflanzenarten. Wenn Ihre Maßnahmen raumbedeutsam sind, müssen sie den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.