Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss)
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Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte in Berlin. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die zu fördernden Personen müssen ihren Wohnsitz in Berlin haben und einer der folgenden Personengruppen zuzurechnen sein: Arbeitslose, die seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind, MiniJobbende (Umwandlung des Arbeitsverhältnisses) ohne Bürgergeld-Bezug, Arbeitnehmende, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, mit ergänzendem Bürgergeld-Bezug, Arbeitnehmer aus Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e und § 16i SGB II sowie Teilnehmer aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II , Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme. Sie müssen mit den zu fördernden Personen einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mindestens 12 Monaten abschließen. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung. Die Wochenarbeitszeit muss mindestens 35 Stunden betragen. Das Gehalt muss mindestens dem jeweils geltenden gesetzlichen Berliner Landesmindestlohn entsprechen. Die Arbeitnehmenden dürfen mit den Arbeitgebenden nicht 1. Grades verwandt oder verheiratet sein, am Unternehmen finanziell beteiligt sein oder geschäftsführende Aufgaben übernehmen. Sie müssen das Arbeitsverhältnis zusätzlich schaffen. In den vergangenen 6 Monaten dürfen Sie keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen haben, und Sie müssen Ihre Auszubildenden übernommen haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.