Fördermelder

Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren (Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030)

Land

Saarland · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune zukunftsweisende Konzepte und Projekte zur Stärkung des Einzelhandels und zur Belebung von Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren entwickeln und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind saarländische Städte und Gemeinden. Mehrere Städte und Gemeinden können auch einen gemeinsamen Antrag stellen (Verbundprojekt). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss mit den Handlungsfeldern des Zukunftskonzeptes für den Handel im Saarland 2030, vor allem mit dem Handlungsfeld ?Management und Marketing stärken: kommunale Allianzen zielführend entwickeln?, im Einklang stehen. Ihre Maßnahme darf nicht im Widerspruch zu übergeordneten landesplanerischen, stadtentwicklungspolitischen und städtebaulichen Zielsetzungen und Vorgaben stehen. Ihre Maßnahme muss sich grundsätzlich auf Innenstädte, Stadtteil- oder Ortszentren konzentrieren. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.