Fördermelder

Landesprogramm Wirtschaft ? Kommunale Hafenbaumaßnahmen

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Wettbewerbsfähigkeit von Häfen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Notwendigkeit Ihres Vorhabens in Verbindung mit der verkehrlichen, strukturellen und regionalen Bedeutung und den damit verbundenen Arbeitsplätzen darstellen. Sie müssen die Finanzierung der Folgekosten Ihres Vorhabens gewährleisten. Sie müssen Ihr Vorhaben allen interessierten Nutzern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stellen. Die Zweckbindungsfrist für Ihr Vorhaben beträgt 15 Jahre.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.