Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen, die der Steigerung der Energieeffizienz, der Senkung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der CO2 -Emissionen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU , mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Einrichtungen für anwendungsnahe Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz oder Niederlassung in Schleswig-Holstein, beispielsweise Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und deren Gesellschaften oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre investiven Maßnahmen müssen zu einer Minderung der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 30 Prozent führen oder zur Senkung oder Vermeidung von mindestens 30 Prozent des fossilen Energieverbrauchs beitragen. Zugelassene Energieberaterinnen und -berater müssen in einer Ist/Soll-Analyse die Einsparpotenziale Ihres investiven Vorhabens berechnen und ein Energiesparkonzept erstellen. Dieses müssen Sie bei der Antragstellung vorlegen. Investive Vorhaben müssen ohne Inanspruchnahme einer Förderung eine Amortisationszeit von insgesamt mehr als 3 Jahre haben. Sie müssen die technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens nachweisen und zur Durchführung des Projekts geeignet sein. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einem schriftlichen Kooperationsvertrag zu vereinbaren. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent an den Gesamtkosten des Vorhabens leisten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.