Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-RL)
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Maßnahmen investieren, die das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall im Hinblick auf den Umweltschutz verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Institutionen, die mit Hochschulen kooperieren. Große Unternehmen oder Kommunen können Anträge stellen, wenn dafür Mittel aus dem Haushalt des Landes zur Verfügung stehen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich nachweislich positiv auf das Klima auswirken: Bei Vorhaben zur Einführung von umweltfreundlicheren Produktionsverfahren oder besserer Ressourceneffizienz muss eine deutliche Reduzierung von Treibhausgasen nachgewiesen werden, beispielsweise durch erhebliche Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien und Rohstoffe, die über bestehende Standards hinausgeht. Bei Forschungs-, Entwicklungs- und Technologietransfervorhaben muss die deutliche Reduzierung von Rohstoffen auf Basis fossilen Kohlenstoffs oder ein gegenüber dem Branchenüblichen erheblich gesteigerter Einsatz von Recyclingmaterialien im Fokus stehen und über das rechtlich vorgegebene Maß hinausgehen. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent an den Gesamtkosten des Vorhabens leisten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.