Fördermelder

Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW)

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) einzelbetriebliche Investitionsvorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der Europäischen Union mit Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur?. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsvorhaben muss nach Maßgabe des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe (Teil II Abschnitt A) förderfähig sein. Ihr Vorhaben muss einen beihilfefreien Finanzierungsanteil von mindestens 25 Prozent der Gesamtinvestitionskosten haben. Sie müssen 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten mit Eigenmitteln finanzieren. Bei Vorhaben der Errichtung oder Erweiterung müssen Sie mindestens 2 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Vollzeitdauerarbeitsplätze (DAP) schaffen, in Betriebsstätten mit mehr als 20 bestehenden Vollzeitdauerarbeitsplätzen mindestens 10 Prozent zusätzliche sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze. Sie weisen nach, dass Sie die Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens besetzen. Ihr Investitionsvorhaben der Tourismuswirtschaft muss folgende Kriterien erfüllen: Es handelt sich um ein Vorhaben eines Hotels oder hotelähnlichen Betriebs mit 10 oder mehr Betten und mindestens 30 Prozent Umsatzanteil aus Beherbergung. Sie führen die Investitionen in einer Gemeinde mit ausreichender touristischer Bedeutung (normalerweise anerkannte Kur- und Erholungsorte) durch. Ihr Modernisierungsvorhaben zielt unmittelbar auf eine Qualitätssteigerung (Hebung des Komfortstandards) und/oder Erweiterung des Angebotsspektrums ab und ist demnach geeignet, Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, neue Gästezielgruppen zu erschließen und eine ganzjährig gesteigerte Auslastung zu unterstützen. Sie berücksichtigen bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Ihr Vorhaben muss mit der jeweils geltenden Tourismusstrategie der Landesregierung sowie den örtlichen/regionalen Tourismusentwicklungszielen im Einklang stehen.. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU , Ferienwohnungen-, -häuser und -appartements, Gaststätten, Restaurants, Bars, Diskotheken, Freizeiteinrichtungen wie Fitnesscenter, Saunen, Bowling- und Kegelbahnen, Schwimmbäder, Sporteinrichtungen, Indoor spielhallen, Camping- und Wochenendplätze, Errichtungs-, Erweiterungs- oder Modernisierungsvorhaben auf der Insel Sylt.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.