Landesprogramm ?WIR ? Vielfalt und Teilhabe?
Land
Hessen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Integrationschancen von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche und freigemeinnützige Träger in Hessen für Modellprojekte, Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher, alle hessischen Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte für kommunale WIR-Vielfaltszentren, gemeinnützige Migrantenorganisationen, die in Hessen als Verein organisiert sind und noch keine professionalisierten oder hauptamtlichen Organisationstrukturen etabliert haben, sowie hessische Kommunen zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für die Entwicklung kommunaler Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen und Gemeinden (als kleinere Kommune können Sie mit 1 oder 2 Partnerkommunen einen gemeinsamen Antrag stellen). Sie müssen eine Konzeption und einen Finanzierungsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vorlegen und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme nachweisen. Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen der einzelnen Förderbereiche. Nicht gefördert werden investive Projekte und Baumaßnahmen und Maßnahmen, die zu Ihren Regel- beziehungsweise Pflichtaufgaben zählen und für die es schon gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.