Landesprogramm ?Jugend in Arbeit?
Land
Saarland · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz beziehungsweise existierender Zweigstelle/Niederlassung im Saarland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen tragen zu den Handlungsfeldern ?Berufliche Ausbildung? sowie ?Arbeitsuchende aktivieren und Unterbeschäftigte in den Blick nehmen? der saarländischen Strategie zur Fachkräftesicherung ?Zukunftsarbeit für das Saarland? bei. Inhalte, Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahmen müssen einvernehmlich zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und den jeweiligen Kooperations- beziehungsweise Kofinanzierungspartnerinnen und -partnern abgestimmt sein. Ihr eingesetztes Personal muss über eine ausreichende Qualifikation für die Beratung und Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verfügen. Als Maßnahmenträger müssen Sie Erfahrungen in der Beratung und Orientierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen nachweisen. Je nach Maßnahme muss Ihr Vorhaben weitere spezifische Anforderungen erfüllen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.