Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ( VwV Bürgschaften)
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft
Worum es geht
Wenn Ihnen als gewerblichem Unternehmen oder als freiberuflich Tätigen zur Aufnahme eines Kredits bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft des Landes Baden-Württemberg bekommen. Die Landesbürgschaften stehen Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen von den Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Durchführung Ihres zu verbürgenden Vorhabens ist für das Land von volkswirtschaftlichem Interesse. Wenn Sie Ihr Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs durchführen, müssen dessen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkraft Baden-Württembergs zugutekommen oder es in anderer Weise von besonderer Bedeutung für Baden-Württemberg sein. Die fristgerechte Verzinsung und Tilgung des verbürgten Kredits sind zu erwarten. Die Gesamtfinanzierung des Unternehmens oder Angehöriger der freien Berufe ist gesichert. Als antragstellende Person sind Sie bürgschaftswürdig und verfügen über ein geordnetes betriebliches Rechnungswesen, das eine Überprüfung der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage ermöglicht. Nicht gefördert werden die nachträgliche Verbürgung bereits bestehender Kredite, Personen und Unternehmen, bei denen ein Steuerstrafverfahren anhängig ist.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.