Fördermelder

Landesarbeitsmarktprogramm ?Frauen in Arbeit ? Familien stärken?

Land

Saarland · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen durchführen oder Beratungsstellen betreiben, die Frauen bei dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen und zur Vermeidung von Kinderarmut beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz beziehungsweise existierender Zweigstelle/Niederlassung im Saarland. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Ihre Maßnahmen tragen zum Handlungsfeld ?Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf? der saarländischen Strategie zur Fachkräftesicherung ?Zukunftsarbeit für das Saarland? bei. Inhalte, Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahmen müssen einvernehmlich zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und den jeweiligen Kooperations- beziehungsweise Kofinanzierungspartnerinnen und -partnern abgestimmt sein. Ihr eingesetztes Personal muss über eine ausreichende Qualifikation für die Beratungsarbeit mit Frauen verfügen. Sie verfügen über Erfahrungen in der Beratung und Orientierung von Frauen. Je nach Maßnahme muss Ihr Vorhaben weitere spezifische Anforderungen erfüllen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.