Fördermelder

Landes-Technologieförderung ? F ? Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie innovative Maßnahmen zur Technologieförderung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie Forschungseinrichtungen, Hochschulen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieurinnen und Ingenieure sowie sonstige Technologiemittler und Unternehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein Vorhabens- und Finanzierungskonzept vorlegen, das die wesentlichen Elemente der Maßnahme und deren angestrebte Auswirkungen auf Ihre Innovationsstärke beziehungsweise die beteiligten KMU beschreibt.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.